Stellen Sie sich vor, Sie kommen auf der Straße zu einem Verkehrsunfall dazu. Würden Sie wissen, was zu tun wäre? Als Ersthelfer ist man verpflichtet, die Rettungskette in Gang zu setzen, zumutbare Erste Hilfe zu leisten und vor Ort zu bleiben bzw. gegebenenfalls als Zeuge auszusagen.
1. Absichern:
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die vorgefundene Lage. Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage, Pannendreieck). Achten Sie immer auf Ihre Sicherheit, ziehen sie unbedingt eine Warnweste an (Jeder, der aussteigt, muss eine Warnweste anziehen).
2. Notruf:
Setzen Sie so früh wie möglich den Notruf ab. Wählen Sie 144 und beantworten Sie die Fragen der Notrufzentrale. Diese alarmiert in weiterer Folge den Rettungsdienst und verständigt Feuerwehr sowie Polizei.
3. Erste Hilfe leisten:
Leisten Sie Erste Hilfe, sofern es Ihnen zumutbar bzw. möglich ist. Dazu zählen alle Maßnahmen, die Sie direkt am Verletzten durchführen (z.B. Stabile Seitenlage, Blutstillung, Rettung aus Gefahrenzonen). Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, seine Erste-Hilfe-Kenntnisse ab und zu aufzufrischen – besuchen Sie regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs.




